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Beruf: Diebstahlverdacht: Betriebsrat muss informiert werden - n-tv.de NACHRICHTEN PDF Drucken E-Mail
Montag, den 13. Februar 2012 um 19:15 Uhr



Beruf: Diebstahlverdacht: Betriebsrat muss informiert werden
n-tv.de NACHRICHTEN
Kiel - Sie war in einer Badeanstalt beschäftigt und hatte angeblich einen Tauchring gestohlen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin der Putzfrau fristlos. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte nun zugunsten der 41-Jährigen.
Tauchring gestohlen - fristlose Kündigung war unwirksamHamburger Abendblatt
Keine fristlose Kündigung ohne den BetriebsratWelt Online

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